Code of Conduct

Verhaltenskodex für nachhaltige Lieferketten

1 Einleitung – Präambel
Die Brugger GmbH ist schon seit vielen Jahren ein umweltgerecht agierendes Unternehmen und legt besonderen Wert auf einen partnerschaftlichen
Umgang sowohl innerbetrieblich als auch mit den Lieferanten und Kunden. Die Beschäftigung mit der Lieferkette ist nicht erst seit Einführung des
Lieferkettengesetzes ein Thema bei uns. Insbesondere durch die für uns elementare Beschaffung von Rohmagneten aus China haben wir uns
entschieden, unsere Lieferketten genauer zu untersuchen. Die Beschaffung unterliegt damit einer gewissen Sicherheit. Wir arbeiten daran,
die für uns relevanten Nachhaltigkeitsziele der UN auf unser Unternehmen und die am Wirtschaften des Unternehmens beteiligten Stakeholder
herunter zu brechen und entsprechend anzuwenden.
Die Brugger GmbH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche
Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze
ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt,
laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten
auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Ganz unten auf der Seite finden Sie das Leitbild zum Download von Brugger.

Für die zukünftige Zusammenarbeit vereinbaren die Vertragspartner die Geltung der nachstehenden Regelungen für einen gemeinsamen
Verhaltenskodex. Diese Vereinbarung gilt als Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die
Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen. Die Lieferanten werden aufgefordert, ihre Unterauftragnehmer
vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit
Unterzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für Brugger Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen
einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.
Der Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung
der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der
Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormender Internationalen Arbeitsorganisation sowie den
Global Compact der Vereinten Nationen.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Standards einhalten.

2 Anforderungen an den Lieferanten
2.1 Soziale Verantwortung

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich an den Verhaltenskodex der internationalen Business Social Compliance Initiative (BSCI)
halten und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) einhalten
2.1.1 Ausschluss von Zwangsarbeit
Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die
Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung
von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.
2.1.2 Verbot der Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-
Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit
dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre.
2.1.3 Faire Entlohnung
Die den Arbeitskräften gezahlte Vergütung hat sämtlichen anwendbaren Gesetzen zur Entlohnung zu entsprechen, wozu z. B. Gesetze zum
Mindestlohn oder zu Überstunden gehören. Falls der gesetzliche Mindestlohn nicht ausreicht, die Kosten des Lebensunterhalts zu decken, ist der
Geschäftspartner verpflichtet, ein Entgelt zu zahlen, das die Grundbedürfnisse deckt. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Die
Grundlage, nach der Arbeitskräfte entlohnt werden, wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fortlaufend durch eine Lohnabrechnung bekannt
gegeben.
2.1.4 Faire Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger
Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen
mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.
2.1.5 Vereinigungsfreiheit
Der Lieferant respektiert das Recht der Arbeitskräfte auf Vereinigungsfreiheit, auf Beitritt zu Gewerkschaften, auf Anrufung der Arbeitskräftevertretung
oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten in Übereinstimmung mit den vor Ort geltenden Gesetzen. Den Arbeitskräften muss es möglich sein, mit der
Unternehmensleitung offen und ohne Angst vor Repressalien oder Belästigung zu kommunizieren.
2.1.6 Diskriminierungsverbot
Die Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht,
Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche
Würde, Privatsphäreund Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
2.1.7 Gesundheitsschutz; Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Lieferant ist für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme
werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen.
Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -maßnahmen informiert und geschult.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht sowie der Zugang zu sauberen sanitären
Einrichtungen.
2.1.8 Beschwerdemechanismen
Der Lieferant ist auf Betriebsebene für die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus für Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von
negativen Auswirkungen betroffen sein können, zuständig.
2.1.9 Umgang mit Konfliktmineralien
Für die Konfliktmineralien Zinn, Wolfram, Tantal und Gold sowie für weitere Rohstoffe wie Kobalt etabliert das Unternehmen Prozesse in Übereinstimmung
mit den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development, OECD)
für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und erwartet dies
auch von seinem Lieferanten. Schmelzen und Raffinerien ohne angemessene, auditierte Sorgfaltsprozesse sollen gemieden werden.
Die Lieferanten nutzen für Ihre Erklärung (falls relevant) die jeweils aktuellen Formulare der RMI http://www.responsiblemineralsinitiative.org
2.2 Ökologische Verantwortung
Brugger ist seit 2007 EMAS-validiert und unterhält damit ein Umweltmanagementsystem, das neben den Umweltthemen der ISO 14001 auch weitere
rechtliche Anforderungen einhält. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie entweder ein Umweltsystem nach ISO 14001 oder EMAS unterhalten.
2.2.1 Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu
überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.
2.2.2 Umgang mit Luftemission
Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren,
routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Der Lieferant hat zudem die Aufgabe, seine Abgasreinigungssysteme zu
überwachen und ist angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.
2.2.3 Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen
Der Lieferant folgt einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen
oder zu recyceln. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben,
dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die
Sicherheit gewährleistet ist.
2.2.4 Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen reduzieren
Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind
zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Entweder geschieht dies direkt am Entstehungsort oder durch Verfahren und Maßnahmen, bspw. durch die Änderung
der Produktions- und Wartungsprozesse oder von Abläufen im Unternehmen, durch die Verwendung alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch
Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.
2.2.5 Umgang mit Energieverbrauch/-effizienz
Der Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den
Energieverbrauch zu minimieren.
2.3 Ethisches Geschäftsverhalten
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die den Verhaltenskodex der BSCI einhalten
2.3.1 Fairer Wettbewerb
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze
anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten.
Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre
Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.
2.3.2 Vertraulichkeit/Datenschutz
Der Lieferant verpflichtet sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen seines Auftraggebers, der Zulieferer, Kunden,
Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von
persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.
2.3.3 Geistiges Eigentum
Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how- Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die
Kundeninformationen geschützt sind.
2.3.4 Integrität/Bestechung, Vorteilnahme
Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Der Lieferant muss beim Verbot aller Formen von Bestechung,
Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine Null- Toleranz-Politik verfolgen. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden,
um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.

3 Umsetzung der Anforderungen
Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen.
Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken fordert das Unternehmen die Offenlegung der Lieferketten.
Die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen überprüft Brugger mithilfe eines Self-Assessment-Fragebogens sowie ggf.
mit Nachhaltigkeits-Audits an Produktionsstandorten der Lieferanten.
Gegenüber Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, welche in
letzter Konsequenz auch zur Aussetzung oder Beendigung einer Lieferbeziehung führen können.

4 Kenntnisnahme und Einverständnis des Lieferanten
Der Lieferant verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die aufgeführten Grundsätze/
Anforderungen zu halten. Der Lieferant bestätigt, dass er in wirksamer Weise den Arbeitnehmern, Beauftragten, Subunternehmern und Lieferanten den
Inhalt dieses Kodex kommuniziert und versichert, dass alle erforderlichen Vorkehrungen ordnungsgemäß umgesetzt werden.